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Selbstmorddrohung immer ernst nehmen
Eine Selbstmorddrohung gehört in einer Partnerschaft zum Belastendsten, was geschehen kann. Das Schwierigste ist, dass niemand sicher weiß (und vielleicht nicht einmal der Partner, der die Drohung ausspricht), wie ernst diese Drohung gemeint ist und ob nach dieser Drohung tatsächlich der Selbstmord folgt oder nicht.
Gerade deswegen gilt:
Eine Selbstmorddrohung ist immer ernst zu nehmen.
Auch wenn es schwer fällt, sind berechtigte und wichtige Fragen wie „Will er/sie mich damit eigentlich nur erpressen?“ erst einmal in den Hintergrund zu stellen.
Selbstmord- Wer ist besonders gefährdet?
Eine besondere Gefährdung für Suizidalität liegt vor, wenn bereits folgende Umstände gegeben sind:
- depressive Erkrankung
- Missbrauch oder -abhängigkeit von Drogen, Alkohol oder Medikamenten
- anderer Selbstmord im persönlichen Umfeld
- Opfer von sexuellem Missbrauch, besonders in der Kindheit: vgl. dazu den Beitrag: Missbrauch und Trauma<
- vorangegangene Selbstmordankündigungen oder Selbstmordversuche
Selbstmorddrohung-
die Phasen der Suizidalität
Der Psychiater Walter Pöldinger hat aufgezeigt, dass sich Suizidalität (die Neigung zum Selbstmord) in drei Phasen entwickelt.
1. Erwägungsphase
Es kommt der Gedanke an Suizid (Selbstmord) als Möglichkeit zur Problem- oder Konfliktlösung auf. Dabei können verschiedene Faktoren begünstigend hinzukommen, so etwa, wenn eigene Aggressionen nicht nach außen abgeführt werden können oder wenn im Umfeld bereits ein anderer Suizid stattgefunden hat.
2. Ambivalenzphase
In dieser Phase kommt es zu einem inneren Kampf zwischen dem Willen, sich umzubringen, und dem Willen, am Leben zu bleiben. In dieser Phase kann es zu direkten und indirekten Selbstmordankündigungen kommen.
Ein Beispiel für eine direkte Selbstmordankündigung: „Ich bringe mich jetzt bald um, wenn das so weitergeht.“
Ein Beispiel für eine indirekte Selbstmordankündigung: „Vielleicht bist du mich als Problem ja bald los…“
Etwa 80% aller Menschen, die Selbstmord begehen, kündigen mit solchen oder ähnlichen Sätzen (Andeutungen, Drohungen, Ankündigungen) ihre Tat an.
Psychologisch sind solche Äußerungen als Hilferufe zu interpretieren, die von der Seite des Überlebenswillens der betroffenen Person kommen.
Eine Selbstmorddrohung ist immer unbedingt ernst zu nehmen, auch dann, wenn sie vor allem dazu zu dienen scheint, den anderen Partner unter Druck setzen zu wollen („Wenn du dies oder das machst bzw. nicht machst, bringe ich mich um!“).
3. Entschlussphase
In der dritten Phase fällt der Entschluss zu sterben oder weiterzuleben. Der Betroffene wirkt jetzt ruhig und ausgeglichen („Ruhe vor dem Sturm“)- und genau darin liegt die Gefahr, die Situation von außen falsch einzuschätzen. Hier kann nur helfen, denjenigen, der von Selbstmord gesprochen hat, zu fragen, warum er sich jetzt nicht mehr umbringen, sondern weiterleben will. Wenn der Betroffene hier keine klaren Gründe angeben kann, steht die Tat möglicherweise unmittelbar bevor. Das gilt um so mehr, wenn der Betroffene scheinbar ganz ruhig und überlegt anfängt, finanzielle oder testamentarische Fragen zu regeln.
Selbstmorddrohung-
Regeln für den richtigen Umgang
Wie reagiere ich richtig, wenn ich vermute oder bemerke, dass mein Partner (oder ein anderer Mensch) Selbstmordgedanken hegt?
Dafür gibt es die folgenden Regeln:
1. Regel:
Eigene Scheu überwinden und das Thema aktiv ansprechen
Wenn ich mir unsicher bin, ob mein Partner (oder auch ein anderer Mensch) Selbstmordgedanken hegt, sollte ich derjenige sein, der das aktiv anspricht.
Es gilt vor allem, falsche Scheu zu überwinden. Die Vorstellung, ich könnte durch meine Nachfrage jemand anderen erst auf den Gedanken bringen, sich umzubringen, ist grundsätzlich falsch. Die Sprachlosigkeit ist die eigentliche Gefahr, nicht die Nachfrage.
Mögliche Fragen könnten sein: „Ich mache mir Sorgen um dich. Kann es sein, dass dich dein Lebensmut verlassen hat? Denkst du manchmal daran, dass es besser wäre, nicht mehr am Leben zu sein?“
2. Regel:
Abschätzung des Gefährdungsgrades
Wenn Selbstmordgedanken vorliegen, ist es wichtig zu erfahren, in welcher der drei oben erklärten Phasen der Betroffene steht. Hier könnten mögliche Fragen lauten: „Hast du eher allgemein das Gefühl, nicht mehr leben zu wollen oder ist das schon konkreter geworden? Hast du schon Ideen, wie du dich tatsächlich umbringen würdest? Was kann ich jetzt für dich tun?“
3. Regel:
Nicht abwarten, sondern Hilfe holen
Vorgehen bei Phase 1 (Erwägungsphase):
Grundsätzlich ist therapeutische Hilfe immer erforderlich, wenn ein Mensch, auch ohne konkreten Plan, an Selbstmord als eine Möglichkeit zur Problemlösung denkt. Deshalb ist es richtig, dass Sie Ihrem Partner anbieten: „Ich denke, das ist der Punkt, an dem wir die Hilfe eines Therapeuten benötigen. Deshalb werde ich für uns einen Termin ausmachen.“
Vorgehen bei Phase 2 (Ambivalenzphase) und Phase 3 (Entschlussphase):
Hier ist schnelle Hilfe notwendig.
Rufen Sie die Notrufnummer 110 an
(lieber einmal zu viel als zu wenig!)
Lassen Sie den Betroffenen nicht allein, bis ein Arzt oder Psychologe die Behandlung übernommen hat.
Wenn Ihr Partner mit Selbstmord droht, ist solche professionelle Hilfe absolut notwendig.
Wenn Sie in solcher Weise für Ihren Partner gesorgt haben, kann es sein, dass Ihnen auch selbst psychotherapeutische Unterstützung gut tun kann. Es ist auf jeden Fall Grund genug dafür da, dass Sie jetzt auch an sich selbst denken, um auch Ihre eigenen Belastungen durch die Selbstmorddrohung Ihres Partners verarbeiten zu können.
Auch wenn ich keine Notfallhilfe leisten kann (dafür ist Telefon 110 zuständig!): Wenn Sie weitere Fragen zum Thema haben, die sich nicht auf einen direkten Notfall beziehen, freue ich mich, wenn Sie sich an mich wenden.
Mit herzlichen Grüßen
Dr. rer. biol. hum. Michael Petery